Kapitel F

Kunst und Medien

Titelbild Kapitel
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Gleichstellungsziel 1

Geschlechtergerechter Zugang zu Kunst und Medien

Gleichstellungsziel 2

Erhöhung der Partizipation von Frauen in Entscheidungsfunktionen im Bereich Kunst und Medien

Gleichstellungsziel 3

Gendergerechte Vergabe von Förderungen und Preisen in Kunst und Medien

Gleichstellungsziel 4

Erhöhung des Anteils an Förderungen, Stipendien und Preisen, die an Frauen oder an von Frauen geleitete Institutionen vergeben werden

Gleichstellungsziel 5

Existenzsichernde Beschäftigung von Künstlerinnen

Gleichstellungsziel 6

Geschlechtergerechte Repräsentation in Kunst und Medien

Expertinnen: Doris Guth, Fatma Uysal

Da weder für Österreich noch für Wien Daten verfügbar sind, um den Zugang von Frauen zu den unterschiedlichen Segmenten des Kunst- und Medienbereichs flächendeckend abbilden zu können, werden im Folgenden Teilbereiche aufgegriffen. Zunächst wird der Frauenanteil unter Studierenden, Lehrenden und Leitungspersonen in tertiären Ausbildungen in Wien im Bereich Kunst (F1) und im Bereich Journalismus & Medien (F7) herangezogen. Dadurch ist eine Referenzgröße für die Partizipation von Frauen v.a. in Leitungs- und Entscheidungsgremien gegeben, die in den Indikatoren F2 Leitungsgremien im Bereich Kunst, F3 Entscheidungsgremien im Bereich der Kunstförderung der Stadt Wien, F8 Führungspositionen in Wiener Printmedien und F9 Entscheidungsgremien im Medienbereich näher beleuchtet wird. Die Berücksichtigung von Gender-Kriterien in der Vergabe von Förderungen und Preisen wird indirekt über den Förderanteil der von Frauen (mit-)geleiteten Institutionen bzw. Projekte (F4 Kunstförderung der Stadt Wien und F5 Kino-/TV-/Filmförderung der Stadt Wien) sowie im Frauenanteil unter Preisträger*innen und Stipendiat*innen der Stadt Wien im Bereich Kunst (F6) erfasst. Die stärkere Partizipation von Frauen in Kunst und Medien kann einer androzentristischen Ausrichtung von Kunst und Medien entgegenwirken, eine Diversität in Entscheidungsgremien und in der Ausbildung unterstützen und damit der Verankerung von Gender-Kriterien bei der Vergabe von Förderungen und Preisen förderlich sein. Einrichtungen wie die Werbewatchgroup für sexistische Werbung tragen ebenfalls zur Sensibilisierung für geschlechtergerechte Darstellung von Frauen und Männern bei. Aufgrund der Entwicklungen der Werbe- und Medienlandschaft sowie Social Media wurde die Herangehensweise an sexistische Werbung adaptiert, daher stehen für das Jahr 2021 keine neuen Daten für die Berechnung des Indikators F10 Sexistische Werbung zur Verfügung.