Kapitel C

Aus- und Weiterbildung

Titelbild Kapitel
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Gleichstellungsziel 1

Abbau der genderspezifischen Bildungssegregation

Gleichstellungsziel 2

Erhöhung der Partizipation von Frauen in Entscheidungsfunktionen im Bildungsbereich

Gleichstellungsziel 3

Reduktion der horizontalen Segregation

Gleichstellungsziel 4

Erhöhung der Partizipation von Frauen in der Weiterbildung

Gleichstellungsziel 5

Erhöhung des Anteils ausbildungsadäquat beschäftigter Frauen

Expertinnen: Nathalie Fichtberger, Veronika Wöhrer

Die Indikatoren zur Aus- und Weiterbildung stellen die Bildungssegregation in den Mittelpunkt, die nach wie vor eine Herausforderung für die Gleichstellung von Frauen und Männern darstellt. Mit den Indikatoren C1 Vorschulische Bildung, C2 Schulische Bildung, C3 Lehre und C4 Tertiäre Bildung wird die Partizipation von Mädchen und Burschen in unterschiedlichen Bildungsstufen dargestellt. Dieser Segregation der Schüler*innen und Studierenden wird die Segregation der Lehrkräfte (C5) gegenübergestellt. Mit der Partizipation von Frauen in Informations- und Kommunikationstechnologie-Ausbildungen wird ein Beispiel für Ausbildungen mit guten Beschäftigungschancen in Indikator C6 Zukunftsträchtige Ausbildungen – IKT-Bereich herausgegriffen. Wiener*innen mit maximal Pflichtschulabschluss werden hinsichtlich ihrer Geschlechter- und Altersverteilung in Indikator C7 Niedrig qualifizierte Frauen beschrieben. Die Indikatoren C8 bis C10 zielen auf Weiterbildungsaktivitäten von Erwachsenen. Dafür werden in Indikator C8 Kursmaßnahmen der Basisbildung herausgegriffen, in C9 Weiterbildung berufsbezogene und freizeitbezogene Weiterbildungsaktivitäten beleuchtet, und in C10 Förderungen für berufsbezogene Weiterbildung die Inanspruchnahme von Weiterbildungsförderungen in Form von Bildungskarenz, AK-Bildungsgutscheinen und dem waff-Bildungskonto dargestellt. In dem Indikator C11 zur Arbeitszufriedenheit nach Bildungsabschluss wird für 2018 dargestellt, wie unterschiedliche Bildungsabschlüsse die Arbeitszufriedenheit beeinflussen. Damit wird eine Annäherung an den ursprünglichen Indikator der vorangegangenen Monitore zur Messung ausbildungsadäquater Beschäftigung versucht.

Als Vorbemerkung muss noch auf eine Einschränkung aufmerksam gemacht werden: Auf Grund der kleinen Fallzahlen sind Personen, die sich als divers verorten, nicht in die Berechnungen miteinbezogen. Das ist eine bedauerliche Auslassung und zeigt die Grenzen quantitativer Analysen.