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Einkommen

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Indikator G1
Einkommensunterschiede

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Gleichstellungsziele

Abbau der genderspezifischen Einkommensunterschiede

Mehr als die Hälfte der Wiener Einkommensbezieher*innen erwirbt ein Einkommen aus ausschließlich unselbstständiger Arbeit: Bei den Frauen sind das 56%, bei den Männern 63%. Die zweitgrößte Gruppe der Einkommensbezieher*innen bilden Pensionist*innen mit einem Anteil von rund einem Viertel (26%). Bei den Frauen beträgt der Anteil der Pensionistinnen fast ein Drittel (30%), bei den Männern liegt der Pensionistenanteil bei 22%. Nur rund 5% der Personen verfügen über ein Einkommen aus ausschließlich selbständiger Tätigkeit. Auch so genannte „Mischfälle“, das sind Personen, die Einkommen aus mehreren Einkommensquellen gleichzeitig beziehen, spielen mit weniger als 10% eine mengenmäßig geringe Bedeutung.

Der Vergleich der mittleren Jahreseinkommen vor Steuern bzw. der adaptierten Bruttojahreseinkommen zeigt, dass Frauen in der quantitativ wichtigsten Gruppe, nämlich jener der unselbständig Beschäftigten, im Schnitt um 18% weniger verdienen als Männer. Das bedeutet, dass Frauen mit einem mittleren Bruttojahreseinkommen von Euro 18.692 ein um Euro 4.232 niedrigeres Einkommen erzielen als Männer mit einem Bruttojahreseinkommen von Euro 22.924. Im Vergleich zu den Bezügen der Frauen, die ihre Einkünfte ausschließlich aus Pensionen beziehen, ist das Einkommen der aktiv unselbständigen Frauen geringfügig höher, wobei die Differenz nur Euro 268 beträgt. Bei den Männern, die ausschließlich Pensionseinkünfte beziehen, ist das mittlere Pensionseinkommen mit Euro 25.580 um Euro 2.656 deutlich höher als jenes der aktiv unselbstständig erwerbstätigen Männer. Im Schnitt beziehen Frauen um 28% weniger Pension als Männer.

Bei der Betrachtung jener Gruppen, deren Einkünfte sich ausschließlich oder teilweise aus selbständiger Erwerbstätigkeit zusammensetzen, sind die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede tendenziell stärker ausgeprägt als bei ausschließlich unselbständig beschäftigten Personen bzw. Pensionist*innen. Ausschließlich selbstständig erwerbstätige Personen weisen mit einer Differenz von 40% die höchsten Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern auf. Gleichzeitig ist das auch jene Gruppe, die den Einkommenssteuerdaten entsprechend die niedrigsten Medianeinkommen erzielen. Bei jenen Gruppen, bei denen die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit nur einen Teil des Einkommens ausmachen, handelt es sich hingegen um vergleichsweise hohe Einkommen.

Die geringsten geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede sind bei jenen Personen feststellbar, die neben ihren Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit über ein zusätzliches Pensionseinkommen verfügen. Bei dieser zahlenmäßig sehr kleinen Gruppe (2%) beträgt der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied 10%.

Die Steuerabgaben haben – abgesehen von der Gruppe der (ausschließlich) Pensionist*innen – einen ausgleichenden Effekt auf die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede. Das jährliche Einkommen nach Steuern bzw. das Nettomedianeinkommen von ausschließlich unselbständig Beschäftigten liegt bei Euro 17.704 für Frauen und Euro 20.916 für Männer. Verglichen mit den Jahreseinkommen vor Steuern liegt der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern um 3 Prozentpunkte niedriger bei 15%. Bei den Einkommen, die ganz oder teilweise aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden, ist eine deutliche Abmilderung der Einkommensunterschiede im Ausmaß von 4 bis 7 Prozentpunkten feststellbar.

Die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern vor Steuern zeigen ambivalente Entwicklungen zwischen 2009 und 2017: Der Geschlechterunterschied des Einkommens vor Steuern ist bei unselbstständig Erwerbstätigen bzw. bei Pensionist*innen leicht gesunken (von 22% auf 18% bzw. von 33% auf 28%); dagegen ist er bei selbstständig Erwerbstätigen um 12-Prozentpunkte (von 28% auf 40%) gestiegen. Bei allen so genannten „Mischfällen“ ist im Vergleich zum ersten Beobachtungsjahr ein Rückgang der Einkommensunterschiede feststellbar, der jedoch teilweise nicht kontinuierlich verlaufen ist.

Unter Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben (Einkommen nach Steuern) ist der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied lediglich um 2 Prozentpunkte von 17% auf 15% gesunken. Auch bei den anderen Gruppen der Einkommensbezieher*innen ist die rückläufige Tendenz der Einkommensdifferenzen, ausgehend von einem niedrigeren Niveau, weniger stark ausgeprägt. Bei den ausschließlich selbständigen Erwerbstätigen sowie bei den Pensionist*innen sind die Einkommensunterschiede hingegen gestiegen.