Kapitel H

Armut und soziale Sicherheit

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Kapitel H

Armut und soziale Sicherheit

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Indikator H6
Ausgleichszulagen

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Gleichstellungsziele

Sicherung des Zugangs zu Sozialleistungen für Frauen

Rund 38.000 Personen beziehen im Jahr 2020 in Wien eine Ausgleichszulage für Pensionen. Entsprechend den niedrigeren Einkommen von Frauen (siehe Indikator G6 Pensionen) ist der Anteil der Ausgleichszulagenbezieher*innen unter Frauen in allen dargestellten Pensionsformen etwas höher als unter Männern: 9% der Frauen mit Alterspension beziehen eine Ausgleichszulage gegenüber 8% der Männer. Ein größerer Unterschied zeigt sich bei den Witwen- und Witwerpensionen, bei denen 7% der Frauen und nur 3% der Männer unter den Ausgleichszulagenrichtsatz fallen. Bei Invaliditätspensionen beziehen 42% der Frauen und 34% der Männer eine Ausgleichszulage, gleichzeitig beträgt der Frauenanteil der Bezieher*innen aber nur 36%.

Betrachtet man Alters-, Invaliditäts- sowie Witwen- und Witwerpensionen gemeinsam, so fällt der Anteil der Ausgleichszulagenbezieher*innen gemessen an den Pensionsbezieher*innen bei Frauen etwas geringer aus als bei Männern: So erhalten 11% der Pensionsbezieherinnen und 12% der Pensionsbezieher eine Ausgleichszulage, was auf den hohen Anteil von Ausgleichszulagenbezieher*innen bei den Invaliditätspensionen (37% der Invaliditätspensionsbezieher*innen erhalten eine Ausgleichszulage) und dem geringen Frauenanteil bei dieser Pensionsart zurückzuführen ist.

Die Höhe der Bezugsquoten von Ausgleichszulagen sind ebenso wie das Geschlechterverhältnis sehr konstant, von 2012 über 2015 bis 2020 fallen keine nennenswerten Veränderungen auf. Tendenziell gestiegen ist der Anteil der Ausgleichszulagenbezieher bei Invaliditätspensionen (von 31% in 2012 auf 34% in 2020).