Kapitel K

Gewalt

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Gewalt

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Indikator K2
Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

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Gleichstellungsziele

Senkung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen

2020 wurden in Wien 319 Vergewaltigungen (§201 StGB), 65 geschlechtliche Nötigungen (§202) und 54-mal sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (§205) angezeigt. Opfer von Vergewaltigungen sind fast ausschließlich Frauen (96%), ihr Anteil bei geschlechtlichen Nötigungen und bei sexuellem Missbrauch nach §205 StGB liegt knapp darunter (89 bzw. 87%). Damit in Zusammenhang steht ihr sehr niedriger Anteil an den Täter*innen (2% bis 4%) sowie die Tatsache, dass keine Frau verurteilt wurde.

Gegenüber 2015 ist die Zahl der Strafanzeigen wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung annähernd gleichgeblieben (im Vergleich zu 2015 gab es 3 Anzeigen mehr wegen Vergewaltigung und 7 weniger wegen geschlechtlicher Nötigung), gegenüber 2012 lässt sich aber ein Rückgang ablesen. Dagegen lag die Zahl der Anzeigen nach §205 StGB 2020 um 24%-Punkte höher als 2015 (allerdings erfolgten 2015 deutlich mehr Anzeigen als 2012, d.h. es lässt sich hier keine klare Tendenz ablesen).

Der Frauenanteil an den Opfern einer Vergewaltigung ist in allen drei Erhebungsjahren mit 96% konstant, bei geschlechtlicher Nötigung ist er gegenüber 2015 um 10%-Punkte zurückgegangen (gegenüber 2012 macht der Rückgang 5%-Punkte aus). Zugenommen hat dagegen der Anteil der weiblichen Opfer bei Fällen des sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigten oder wehrlosen Person: Er lag mit 87% etwa gleich hoch wie 2012 (88%), aber um 6%-Punkte über dem Wert von 2015.

42% der angezeigten Vergewaltigungen wurden von einem Bekannten und 33% von einem Familienmitglied begangen, wobei rund jedes zweite Opfer unter den 33% (23% aller Vergewaltigungsopfer) mit dem Verdächtigen in einer Hausgemeinschaft lebte. 4% aller Vergewaltigungen erfolgten durch eine Person, welche das Opfer nicht kannte, und 19% durch eine Zufallsbekanntschaft. Im Fall geschlechtlicher Nötigung ist der Anteil von Bekannten etwas höher (46%), derjenige von Familienmitgliedern niedriger (21%) und sogenannte Fremdtäter*innen machen 27% aus. Zufallsbekanntschaften spielen hier eine eher geringe Rolle (4%). Auch im Fall des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person werden am häufigsten Bekannte angezeigt (43%), an zweiter Stelle folgen Zufallsbekannte (26%), und rund jede sechste Strafanzeige erfolgte gegen eine Person, die dem Opfer nicht bekannt war (17%). Übergriffe durch Familienmitglieder (11%) werden dagegen kaum polizeibekannt, wohl auch deshalb, weil die Familie sie verschweigt.

Das Beziehungsverhältnis bei Vergewaltigungen und geschlechtlichen Nötigungen hat sich gegenüber 2012 und 2015 kaum verändert, mit Ausnahme des Anteils von Fremdtäter*innen. Er betrug 2020 bei Vergewaltigungen 4%, in den beiden früheren Erhebungsjahren dagegen 10 bzw. 12%. Bei geschlechtlichen Nötigungen dagegen stieg er stark an (2012: 19%, 2015: 17%, 2020: 27%). Beim sexuellen Missbrauch nach §205 StGB schließlich wurden 2020 mehr Bekannte angezeigt als 2015 (43 vs. 37%), der Höchststand lag aber 2012 bei 59%. Der Anteil der Fremdtäter*innen an den Verdächtigen variierte ebenfalls stark: Er lag 2012 bei 10%, stieg 2015 auf 30% an und verringerte sich 2020 auf 17%.