Kapitel A

Frauen und Männer in Wien

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Kapitel A

Frauen und Männer in Wien

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Indikator A2
Migrationsstruktur und wahlberechtigte Bevölkerung

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Gleichstellungsziele

Wertschätzende Darstellung vielfältiger Lebens- und Familienformen

Zu Beginn des Jahre 2021 haben rund 31% der Wiener Wohnbevölkerung eine ausländische Staatsbürger*innenschaft und insgesamt 37% der in Wien lebenden Menschen wurden im Ausland geboren. Diese beiden Komponenten berücksichtigend haben rund 41% der Wiener*innen eine ausländische Herkunft. Der Anteil der Menschen mit ausländischer Herkunft an der Wiener Bevölkerung ist in den letzten Jahren mithin gestiegen, wobei rund ein Drittel des Zuwachses an Menschen mit ausländischer Staatsbürger*innenschaft Personen sind, die in Österreich geboren wurden (Stadt Wien, MA17, 2021).

Unter den Wiener*innen mit ausländischer Herkunft liegt der Frauenanteil bei 51% und entspricht annähernd dem Anteil der Frauen unter Wiener*innen mit österreichischer Herkunft, von 52%. Im Vergleich zu 2013 nahm die Zahl der Frauen an der Wiener Bevölkerung mit ausländischer Herkunft jedoch leicht ab.

Der Anteil der Frauen in der Bevölkerung mit ausländischer Herkunft variiert je nach Herkunftsländern. Die größte Gruppe unter Wiener*innen ausländischer Herkunft bilden Wiener*innen aus anderen EU oder EFTA-Staaten (17%). Anfang 2021 hatten 101.597 Personen eine serbische Herkunft, 64.182 stammen aus Deutschland und 55.267 aus Polen (Stadt Wien, MA17, 2021). Unter diesen liegt der Frauenanteil leicht über dem Schnitt der Wiener*innen österreichischer Herkunft, bei 52%. Unter den Wienerinnen mit Wurzeln in Süd- bzw. Südosteuropäischen Ländern ist der Frauenanteil mit 53% besonders hoch und liegt noch über dem Frauenanteil von Wiener*innen österreichischer Herkunft. Unter Wiener*innen türkischer Herkunft (48%) und sonstiger Herkunft (47%) ist der Frauenanteil vergleichsweise gering. Unter letzteren findet sich auch ein größerer Anteil Arbeitsmigrant*innen und Geflüchteter, unter welchen die Zahl junger Männer überwiegt.

Die Wahlberechtigung ist eng mit der Staatsbürger*innenschaft verknüpft. Da der Anteil der Menschen ohne österreichische Staatsbürger*innenschaft in Wien steigt, ist ein immer größer werdender Teil der Bevölkerung nicht mehr wahlberechtigt. Denn Wiener*innen ohne österreichische Staatsbürger*innenschaft dürfen auf der Gemeinde-, Landes- und Bundesebene nicht wählen. EU-Bürger*innen haben nur auf Bezirksebene ein Wahlrecht (Stadt Wien, MA17, 2021). 

Insgesamt sind 2021 rund 1,6 Mio. Menschen in Wien wahlberechtigt, d.h. sie haben ihren Hauptwohnsitz in Wien, sind älter als 16 Jahre und besitzen die österreichische Staatsbürger*innenschaft bzw. sind als EU-Bürger*innen bei den Wiener Bezirksvertretungs- und EU-Wahlen wahlberechtigt. Damit sind 2021 83% der in Wien lebenden Bevölkerung über 16 Jahre bei Bezirksvertretungs- und EU-Wahlen wahlberechtigt und 69% bei sonstigen Wahlen.

Der Anteil der Wahlberechtigten an der Bevölkerung über 16 Jahren ist im Vergleich zu 2013 weiter zurückgegangen: Bei den Bezirksvertretungswahlen 2013 waren 86 % der Wiener Bevölkerung über 16 Jahren wahlberechtigt; 78 % der Wiener Wohnbevölkerung konnten bei der Gemeinderatswahl 2011 wählen. Auch 2016 lag der Anteil der Wahlberechtigten bei 86%. Der Anteil derer, die auf der Gemeinde-, Landes- und Bundesebene wahlberechtigt waren, lag bei 74%.

Da in Wien lebende Frauen tendenziell älter sind und der Anteil der Personen österreichischer Herkunft unter älteren Wiener*innen höher ist, ist auch der Frauenanteil unter den wahlberechtigten Österreicher*innen mit 53% höher als der Anteil der Männer. Bei den wahlberechtigten EU-Bürger*innen, die 14% der Wiener Bevölkerung stellen, liegt der Frauenanteil bei 50%.