Kapitel I

Wohnen und Öffentlicher Raum

Titelbild Kapitel

Kapitel I

Wohnen und Öffentlicher Raum

Titelbild Kapitel

Indikator I2
Wohnausstattung

Icon für Kapitel I

Gleichstellungsziele

Verbesserung des Zugang zu leistbarem und rechtlich gesichertem Wohnraum

Eine Liftanlage im Haus, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Kinderwägen, Nutzungsmöglichkeiten von Gemeinschaftsräumen, Spielräumen sowie das Vorhandensein von Spielplätzen und Grünflächen können die Wohnqualität im Alltag erheblich erhöhen. Die Wohnausstattung mit Gemeinschaftseinrichtungen in der Wohnanlage wird auf Basis der Daten der Wiener Lebensqualitätsstudie ausgewertet und hängt in erster Linie vom Wohnsegment ab.

Die Ausstattung mit Aufzügen ist am höchsten in Eigentums- (80%) und Genossenschaftswohnungen (76%), sowie im Gemeindebau (72%). Es ist dies auch das Ausstattungsmerkmal, das seit 2013 in allen Rechtsverhältnissen von Wohnbauten am auffälligsten zunahm. Durchschnittlich 70% aller Haushaltstypen haben in ihren Wohnhausanlagen einen Aufzug.

Fahrradräume sind sowohl im Genossenschaftsbau (86%) wie auch in Eigentumsbauten (70%) überdurchschnittlich vorhanden und verzeichnen seit 2013 einen auffälligen Anstieg (durchschnittlich gestiegen von 58% auf 64%). Von diesem profitieren alle Haushaltstypen. 75% der Paare mit bis zu 2 Kindern leben in Wohnhausanlagen mit Fahrradraum, ebenso 70% der Paare ab 3 Kindern und 69% der Alleinerziehenden.

Kinderwagenräume sind in beachtlichen 68% der Genossenschaftswohnungen und in 49% aller Eigentumsbauten vorhanden. Ein Rückgang seit 2013 ist in Gemeindebauten zu verzeichnen. 44% aller Haushaltstypen haben einen Kinderwagenraum in der Wohnhausanlage; dabei leben überdurchschnittlich viele Paare ab 3 Kindern in solchen Wohnungen (59%), ebenso Paare mit bis zu 2 Kindern (56%).  Viel mehr Alleinerziehende als 2013 leben in Wohnungen mit Kinderwagenraum (8%-Punkte Steigerung).

Genossenschaftsbauten weisen zudem den höchsten und weitaus überdurchschnittlichen Anteil an Gemeinschaftseinrichtungen, wie Gemeinschaftsraum (47%) und Spielraum (29%), auf. Gemeinschaftsräume und Spielräume sind jene Ausstattungsmerkmale in Wohnbauten, die die stärkste Reduktion seit 2013 erfuhren. Knapp ein Drittel aller Paare mit 2 und 3 Kindern können einen Gemeinschaftsraum in ihrer Wohnhausanlage nutzen, ebenso profitieren Alleinerziehende davon (28%). Spielräume sind das Ausstattungsmerkmal mit der geringsten Ausprägung, nur 11% aller Haushaltstypen steht ein Spielraum in der Wohnhausanlage zur Verfügung.

Gemeinsam nutzbare Außenflächen, wie Spielplätze und Grünflächen, sind in Gemeindebauten und Genossenschaftsbauten in einem ähnlichen Ausmaß (50%- 60%) vorhanden. Bei Eigentum sind solche Gemeinschaftsflächen im Vergleich zu Genossenschaftswohnungen in einem deutlich geringeren Ausmaß gegeben (Grünfläche bei 44%, Spielplatz bei 28%), aber immer noch öfter vorhanden als bei Mietwohnungen (Grünfläche ca. 28%, Spielplatz ca. 13%). Seit 2013 ist einerseits ein Anstieg bei Spielplätzen in Genossenschaftsbauten zu verzeichnen. Mehr Paare mit Kindern und auch Alleinerziehende leben jetzt in Wohnhausanlagen mit Spielplatz. Andererseits ist ein Rückgang von Grünflächen in Wohnbauten aller Rechtsverhältnisse erkennbar, besonders auffällig im Gemeindebau. Alleinerziehende Haushalte leben jetzt zu 10% weniger in Wohnhausanlagen mit Grünflächen als 2013.

Entsprechend der Wohnverhältnisse profitieren die Haushaltstypen bzw. -konstellationen
in unterschiedlicher Weise von Gemeinschaftseinrichtungen in den Wohnanlagen. Zieht man
Infrastruktureinrichtungen für Kinder näher in Betracht, so unterscheidet sich die Situation von
Alleinerziehenden deutlich von Paaren mit Kindern. Letzteren stehen häufiger Kinder-
wagenräume, Spielplätze, Grünflächen und auch Gemeinschaftsräume zur Verfügung als Alleinerziehenden.

Corona-Fokus 2021

Während der Covid-19-Pandemie wurde das familiäre Leben stärker als sonst auf den unmittelbaren Wohnraum beschränkt: Freitzeit-, Kultur- und Sportangebote standen nicht oder nur sehr eingeschränkt zur Verfügung, während des 1. Lock-Downs in Wien waren auch öffentliche Parkanlagen und Spielplätze - zumindest temporär - gesperrt. Mussten die Eltern zudem im Homeoffice arbeiten und/oder die Kinder Homeschooling absolvieren oder zu Hause betreut werden, wurde die Frage nach (ungestört) nutzbaren Räumen für das Lernen, Arbeiten und Spielen besonders relevant.

Familien, die nur wenige Wohnräume nutzen konnten oder generell in Überbelag leb(t)en (vgl. Indikator I3.2), waren also von diesen Beschränkungen besonders betroffen. Knapp 10% der Familien mit Kindern hatten während der Corona-Pandemie nur 1 oder 2 Wohnräume zur Verfügung (inkl. Schlaf,- Wohn,- Ess,- und/oder Kinderzimmer). 9% der Familien leb(t)en auf weniger als 50m2 zusammen. Umgekehrt hatten dafür mehr als die Hälfte der Haushalte mit Kindern (60%) einen Balkon, aber nur 18% der Haushalte mit Kindern einen Garten.