Kapitel D

Bezahlte und unbezahlte Arbeit

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Kapitel D

Bezahlte und unbezahlte Arbeit

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Indikator D2
Haushaltsarbeit und Kinderbetreuung

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Gleichstellungsziele

Gendergerechte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit

Entsprechend der Ergebnisse der Wiener Lebensqualitätsstudie gibt etwas mehr als die Hälfte der Befragten an, dass in ihrem Haushalt Haushaltsarbeit und Kinderbetreuung zwischen Frau und Mann gleichverteilt sind, wobei 49% angeben, die Kinderbetreuung gleich aufzuteilen und 54% die Haushaltsarbeit. Bei etwas mehr als 40% ist jedoch primär die Frau für Haushalt und Kinder zuständig. 7% geben an, dass der Mann für den Haushalt überwiegend zuständig ist, 6% sagen dies über die Kinderbetreuung. Für das Jahr 2016 wurde keine Aktualisierung der Wiener Lebensqualitätsstudie vorgenommen, die letztverfügbaren Vergleichsdaten sind daher aus dem Jahr 2013. Hier zeigt sich eine leichte Veränderung hin zu einer gleicheren Verteilung von Hausarbeit und Kinderbetreuung, jeweils um 1 Prozentpunkt ist auch die überwiegende Zuständigkeit der Männer gestiegen.

Betrachtet man die Zuständigkeit für die Hausarbeit genauer, so sind anhand der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern deutliche Unterschiede zu erkennen. Bei 60% der Paare, in denen der Mann Vollzeit beschäftigt ist und die Frau nicht erwerbstätig ist, liegt die Zuständigkeit für die Hausarbeit alleine bei der Frau. Bei 46% der Paare, in denen der Mann vollzeit- und die Frau teilzeitbeschäftigt ist, ist die Frau alleine für die Hausarbeit zuständig. Sind beide vollzeiterwerbstätig, so liegt die alleinige Zuständigkeit für Hausarbeit jedoch noch immer bei 30% der Paare bei den Frauen und wenn nur die Frauen Vollzeit arbeiten, dann übernehmen trotzdem noch immer bei 23% der Paare Frauen alleine die Hausarbeit.

Die eindrucksvollste Veränderung zeigt sich seit 2013 vor allem in jenen Haushalten, in denen Männer Vollzeit und Frauen Teilzeit erwerbstätig sind, hier stieg die gemeinsame Zuständigkeit für Hausarbeit um 8 Prozentpunkte. Im Unterschied dazu stieg seit 2013 die alleinige Zuständigkeit der Frauen für Hausarbeit um 3 Prozentpunkte bei jenen Paaren, bei denen Männer Vollzeit arbeiten und Frauen nicht erwerbstätig sind.

Auch nach Anzahl der Kinder in einem Haushalt zeigen sich Unterschiede in den Zuständigkeiten für die unbezahlte Hausarbeit: je weniger Kinder in einem Haushalt desto eher eine gleichere Verteilung der Hausarbeit. In Haushalten ohne Kinder teilen 58% der Paare die Hausarbeit gleich auf, in Haushalten mit einem Kind tun dies 52% der Paare. Bei Paarhaushalten mit 2 Kindern teilen sich nur mehr 43% die Hausarbeit gleich auf.  Während sich die Verteilung von Hausarbeit seit 2013 grundsätzlich gleicher gestaltet, sind große Veränderungen vor allem bei Paarhaushalten mit zwei Kindern zu beobachten, hier stieg vor allem die überwiegende Zuständigkeit von Männern von 3% auf 9%. Interessant wäre jedenfalls, diese Zahlen mit den Zuständigkeiten für Kinderbetreuung in Zusammenhang zu bringen.

Migrations-Fokus 2016

Auf Basis des Frauenbarometers 2015 kann die Situation von Frauen mit unterschiedlichem Migrationshintergrund näher beleuchtet werden: Frauen mit Migrationshintergrund EU/EFTA unterscheiden sich nicht wesentlich von Frauen ohne Migrationshintergrund, aber bei Frauen mit Migrationshintergrund Drittstaat wird eine Arbeitsteilung, bei der Frauen fast gänzlich oder überwiegend für Haushaltsarbeit und Kinderbetreuung zuständig sind, häufiger angegeben. 70% der Frauen mit Migrationshintergrund Drittstaat sehen sowohl Hausarbeit als auch Kinderbetreuung überwiegend in ihrer Verantwortung. Bei den beiden anderen Gruppen betrifft dies zwei Fünftel bis gut die Hälfte.

Corona-Fokus 2021

Um den Herausforderungen der Corona-Pandemie zu begegnen, wurde die Möglichkeit von Sonderbetreuungszeiten eingerichtet. Eltern und pflegende Angehörige hatten im Rahmen von 6 Phasen während der Corona-Pandemie bei Vorliegen der Voraussetzungen (Betreuung muss zu Hause erfolgen aufgrund von z.B. Quarantäne, Schul-/Kindergarten-Schließungen) einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ohne Verlust von Urlaubs- oder Pflegefreistellungsansprüchen. Zudem konnte Sonderbetreuung ohne vorliegendem Rechtsanspruch auch freiwillig vereinbart werden. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Datenerhebung lief Phase 6, weshalb diese Daten nicht in die Auswertung miteinfließen; die Bearbeitung der Phase 5 war noch nicht abgeschlossen. In 5 der 6 Phasen der Sonderbetreuung stellten Frauen mit Arbeitsstelle in Wien mehr als zwei Drittel der freigestellten Personen dar, mit Wohnsitz in Wien fast drei Viertel. Frauen haben demnach den durch die Corona-Pandemie erhöhten Bedarf an Betreuung zu Hause großteils übernommen.